Direktversicherung – Zusatzrente finanzieren
Als Arbeitnehmer haben Sie gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Mit der Direktversicherung finanzieren Sie ihre Zusatzrente aus Ihrem Bruttoeinkommen – dadurch sparen Sie sofort Steuern und Sozialabgaben.
Pensionskassen
Bei diesem klassischen Instrument der betrieblichen Altersversorgung sagt Ihnen Ihr Arbeitgeber Versorgungsleistungen über die Pensionskasse zu. Träger der Versorgung ist damit die Pensionskasse und Sie haben Anspruch auf die zugesagten Leistungen.
Pensionsfonds
Die Altersvorsorgeleistungen des Pensionsfonds werden für die Arbeitnehmer durch Pensionspläne geregelt. Die versicherte Person ist Ihr Arbeitnehmer: Er hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Leistungen. Sie als Arbeitgeber sind der Versicherungsnehmer.
U-Kasse
Die rückgedeckte Unterstützungskasse ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung und übernimmt für Sie die Verwaltung und Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer können in unbegrenzter Höhe steuerfrei in die Unterstützungskasse einzahlen. Deshalb ist der Durchführungsweg besonders für Bezieher höherer Einkommen interessant.